Paula
Spécialiste des affaires règlementaires et scientifiques, vétérinaire chez Purina

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„Reich an“, „ mit X-Geschmack“ und „Hühnermenü“ sind Begriffe, die in den Richtlinien für gute Kennzeichnungspraxis der FEDIAF* vorkommen und uns einen Hinweis auf die Menge einer spezifischen Zutat in der Tiernahrung geben.
Die Menge der verwendeten Zutaten wird mit folgenden Begriffen angegeben: • „X-Aroma“: Hier ist die Zutat selbst nicht vorhanden, aber das Produkt schmeckt aufgrund von Aromen nach der Substanz, z. B. Bacon- Aroma. • „mit X -Geschmack“ bedeutet, dass weniger als 4 % der Zutat X im Produkt enthalten sind, z. B. mit Huhngeschmack. • „Mit X“ bedeutet, dass mindestens 4 % der Zutat X im Produkt enthalten sind, z. B. mit Huhn. • „Reich an X“ bedeutet, dass mindestens 14 % der Zutat X im Produkt enthalten sind, z. B. reich an Lamm. • „X-Menü“ bedeutet, dass mindestens 26 % der Zutat X im Produkt enthalten sind, z. B. Rindermenü. Hier ist ein praktisches Beispiel: Steht auf einem Etikett „mit Huhn", bedeutet dies, dass das Produkt mindestens 4 % Huhn enthält. In der Regel ist der Anteil an Fleisch und tierischen Nebenerzeugnissen viel höher. In diesem speziellen Fall beziehen sich die 4 % auf Huhn, und der Rest des Fleischanteils besteht potentiell aus verschiedenen Rohstoffen, wie weiterem Huhn, Rind, Lamm oder Ente. Denken Sie also daran: Wenn Sie auf einer Verpackung „4 % Huhn“ lesen, enthält diese Rezeptur mindestens diese Menge der Zutat. * FEDIAF*: Der Europäische Verband der Heimtiernahrungsindustrie |